Neue Coronaschutzverordnung ab 13.01.2022
Mit Einführung der neuen Coronaschutzverordnung am 13.01.2022 ergeben sich erneut Änderungen für die Teilnahme am freien Spiel sowie dem Training.
Konkret bedeutet dies:
- Teilnahme am Training weiterhin nur mit 2G+
- Vollständig geimpft oder genesen plus Vorlage eines tagesaktuellen, negativen Bürgertests (max. 24 Stunden alt) oder PCR-Tests (max. 48 Stunden alt)
- Ausgenommen von der Testpflicht sind Personen mit anerkannter Auffrischungsimpfung („Boosterimpfung“)
- Ab wann eine Person in NRW nach der 2G+-Regelung als „geboostert“ gilt, kann zum Beispiel hier verständlich nachgelesen werden.
- Der Genesenen-Status befreit nicht von der Testpflicht!
- Diese Regelung gilt für alle Personen die über 16 Jahre alt sind.
- Unter 16 Jahren gelten Kinder / Jugendliche automatisch über die Schultestungen als getestet.
Wichtig: Der in der Corona-Schutzverordnung vorgesehenen Vereinfachung der Testnachweise durch vor Ort beaufsichtigte Selbsttests werden wir NICHT folgen. Bitte bringt einen von offizieller Stelle ausgestellten Testnachweis mit zum Training und zeigt diesen bei Betreten der Halle unaufgefordert einem anwesenden Vorstandsmitglied oder Trainer vor. Wir werden vor Ort keine Selbsttestauswertungen durchführen!
Weiterhin gelten natürlich die inzwischen wohlbekannten Hygieneregelungen.